...die da kommen.
Jetzt gibt es zwar die Zustimmung des Verwalters - aber es könnte ja ein Falscher sein!
Deshalb brauchen wir noch die Zustimmung zweier Miteigentümer im Haus um das auszuschliessen und ihn in seiner Rechtmässigkeit zu bestätigen. Dafür müssen natürlich jetzt erst mal Termine gemacht werden...
Alternativ muss der Kaufvertrag geändert und der Passus mit dem Verwalter irgendwie eliminiert werden. Dann kann zumindest der Kaufpreis fliessen - aber benötigt wird der Segen von ihm trotzdem. Sonst ist kein Eigentumsübergang möglich.
Das darf doch alles nicht wahr sein!
3 Kommentare:
Ich sag nur: Bürokratie... mein Gott!
Ja, das Miteigentumsrecht hat immer zwei Seiten. Eine Gute ... man muß nicht alles alleine tragen/entscheiden/bezahlen ... und eine schlechte Seite ... es dauert alles etwas länger.
Ich finde, daß es schon recht schnell ging. Vom Gedanke zum Kauf.
lg - Heike
@ Heike
Ja, es ging verhältnismässig schnell. Aber das es jetzt am Ende so hängt ist trotzdem ärgerlich. Vor allem, wenn es an einem ausserordentlich schlecht organisiertem Verwalterbüro liegt. Die nun zudem auch noch versuchen allen anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben (sie wussten definitv früh genug bescheid und hätten alles frühzeitig regeln können). Es ist halt einfach ärgerlich, wenn man bis zum Schluss in der Schwebe hängt und auch noch zusätzliche Kosten entstehen (die def. nicht hätten sein müssen).
Liebe Grüsse
Elke
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